Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Keine Verwendung von Ginkgo in einem Lebensmittel!
In der Auseinandersetzung darüber, ob das als Arzneimittel bewährte Ginkgo biloba auch einem Lebensmittel zugesetzt, und entsprechend beworben werden darf, hat das Bundesgerichtshof jetzt ein klares Urteil gesprochen: In letzter Instanz wurde dem Hersteller eines ginkgo-haltigen Erfrischungsgetränks mit sofortiger Wirkung der Vertrieb seines Produkts untersagt.
KFN-Pressemeldung, 8. Juli 2010
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